Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (BGBl I vom 23.02.2016) setzt mit Wirkung ab dem 18.04.2016 die europäischen Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechts um.
Damit kommt es zu erheblichen Änderungen in den Vergabeverfahren, die ab dem 18.04.2016 beginnen. Die Änderungen haben weitreichende Auswirkungen für alle Beteiligte.
Für die Verfahren im Oberschwellenbereich gilt:
– Bau- und Dienstleistungskonzessionen sind einem Gesetzesrahmen neu geregelt
– im Sektorenbereich (Verkehr, Wasser, Energie) soll die weitergehende Marktöffnung berücksichtigt werden
– in der Vergabeordnung werden die VOL/A EU und die VOF in einer einer Norm zusammengefasst
– die VOB/A EU für Bauaufträge gilt zunächst in der Fassung vom 19.01.2016
Diese Neuordnung der gesetzlichen Regelungen hat jedoch auch erhebliche materielle Änderungen zur Folge, d.h. eine Vielzahl von bekannten Vorschriften haben sich geändert und zwar mit weitreichenden Folgen. Darüber werde ich in den nächsten Blogs berichten.
Ich wünsche allen Lesern einen erfolgreichen Tag.
Ihre Beatrix Schwebig