Mindestlohn – gesetzliche Vorgaben
Ungeachtet der vielen Widerstände gegen dieses Gesetzt ist der gesetzliche Mindestlohn seit dem 01.01.2015 zwingend vorgeschrieben.
Der Mindestlohn kann auch je Region und Ttätigkeit höher als 8,50€/h ausfallen. Deshalb sollte man sich, immer über die jeweils gültigen Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn für seine Branche und Region informieren. Diese Informationen sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Internet abrufbar.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitgeber die gesamten Sozialabgaben zu tragen hat, wenn er den Mindestlohn von 8,50 €/h zahlt, unabhängig von der Höhe des monatlichen Einkommens des Arbeitnehmers. Der Mindestlohn von 8,50 €/h gilt für alle Branchen und alle Anstellungsverhältnisse, es sei denn, die Sonderregelungen führen zu einem höheren Mindestlohn. Demzufolge sind auch Freiberufler, wie Ärzte, Ingenieure und Berater von dieser gesetzlichen Regelung betroffen.
Mindestlohn – Anwendungshinweise
Da eine Vielzahl von Sachverhalten noch ungeklärt sind bzw. unterschiedliche Interpretationen zulassen, sollte man sich derzeit möglichst genau an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hilfreich sind hierzu die Ausführungen des Ministeriums der Finanzen unter http://www.zoll.de/.
Wegen der viele offenen Fragen werden in naher Zukunft die Gerichte in Anspruch genommen werden. Ich werde Sie darüber auf dem Laufenden halten und stehe für Einzelfragen gern zur Verfügung.