Pflichten des Bauherren

By 4. Januar 2018 Allgemeines No Comments

Im letzten Jahr wurde ich mit verschiedenen Problemen konfrontiert, deren Grundfrage immer die selbe war:

Was sind die Pflichten eines Bauherren?

Der Bauherr trägt die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für das Bauvorhaben !

Dies bedeutet im einzelnen:

1. Er hat das Geld für die Finanzierung des Bauvorhabens zu haben. Das setzt voraus, dass er die gesamten Kosten eines Bauvorhabens, notwendigen Reserven für Unvorhergesehenes und  Kosten der Finanzierung möglichst detailliert und genau ermitteln muss. Und er hat das Geld vorzuhalten um Abschläge und Schlusszahlungen fristgemäß und vertraglich geschuldeter Höhe zu leisten. Die Begründung. „ich habe das Geld nicht/die Fördermittel wurden noch nicht gezahlt etc.“ ist kein Argument!

2. Seine Arbeiten dürfen nicht zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes, bspw. durch Abrißarbeiten,Ausgrabungen, Rammarbeiten etc. führen. Führen die – ordnungsgemäß – durchgeführten Bauarbeiten zu Schäden an den Nachbargrundstücken oder Gebäuden, so haftet der Bauherr dafür, da er mit seiner Maßnahme die Ursache für den eingetretenen Schaden gesetzt hat. Ich möchte hiert statt vieler Urteile nur die Entscheidung des BGH V ZR 55/15 vom 18.12.2015 aufführen. Die ordnungsgemäße Auswahl der Handwerker exculpiert den Bauherren nicht.

3. Der Bauherr hat die Handwerker bei der Ausführung ihrer Tätigkeit dahingehend zu überwachen, dass sie ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen und den vertraglichen Vorgaben erfüllen. Ist die Handwerkerleistung mangelhaft und kommt es deshalb zu einem Schaden an Leib, Leben, Gesundheit oder Vermögen eines Dritten, so haftet er hierfür in jedem Fall zivilrechtlich, wenn es zu Gesundheitsschäden gekommen ist, auch ggf. strafrechtlich. Ist die Leistung nicht entsprechend den Vorgaben der Genehmigungen erbracht worden, so haftet er ebenfalls.

Dies sind sehr wichtige Pflichten des Bauherren, denen er oft nicht gewachsen ist, da er nur einmal in seinem Leben baut bzw. die Bauvorhaben sind so komplex, dass der Bauherr sie nicht vollständig allein überwachen kann.  Um sich ein wenig von dieser Verantwortung zu entlasten, kann er sich eines geeigneten Bauleiters/Bauaufsicht/Bauoberleitung/Projektleiters bedienen, der die die Handwerker überwacht, koordiniert, ggf. die Rechnungen prüft und die geprüften Rechnungen an den Bauherren zur Zahlung weiterleitet. Zwar kann ein guter Bauüberwacher zwischen 2,3 und 3,5 % der Baukosten kosten,  jedoch kann der Bauherr damit ein Teil seiner Eigenverantwortung delegieren, hat einen Fachmann mit Leistungen beauftragt, die der Bauherr im Normalfall weder überwachen noch prüfen kann. Auch wenn es zunächst die Baukosten erhöht, so stellt es mittelfristig eine Entlastung des Bauherren da.

 

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