Liebe Leser,
viele von Ihnen sind als Auftraggeber, Planer, Baufirmen mit den Entscheidungen über die Gestaltung neuer oder zu sanierender Abwasserensorgungsanlagen, deren Planung und Ausführung befasst. Die technischen Regelwerke hierzu unterliegen einer kontinuierlichen Überarbeitung, die sich aus den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung, Gesetzgebung, dem Bedürfnis nach weitergehendem Umweltschutz und neuen Technologien ergeben. Deshalb überarbeitet der DWA ständig sein Regelwerk.
Ich möchte Sie nun auf einige neu erschienen Regelwerke aufmerksam machen:
Arbeitsblatt DWA-A 143-14 (Entwurf): Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 14: Sanierungsstrategien
Arbeitsblatt DWA-A 160: Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen
Arbeitsblatt DWA-A 262 (Entwurf): Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kläranlagen mit Bodenfiltern zur Reinigung kommunalen Abwassers
Merkblatt DWA-M 519: Technisch-biologische Ufersicherungen an großen und schiffbaren Binnengewässern
Diese und weitere Merkblätter können Sie über
DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
GFA – Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Deutschland
Tel.: +49 2242 872-333
Fax: +49 2242 872-100
beziehen.
Auf der Homepage des DWA finden Sie weitere Informationen aus der Wasserwirtschaft.
Bitte bedenken Sie bei Ihren Entscheidungen über Planung und Bau von technischen Anlagen, dass die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden technischen Regelwerke die Basis der Realisierung des Baues bilden, d.h. es ist immer das aktuelle technische Regelwerk zugrunde zu legen, auch wenn es sich gerade geändert hat. Die daraus entstehenden Mehrkosten können zu den Kostentragungspflichten des Auftraggebers gehören, jedoch ist dies immer im Einzelfall zu prüfen. Hierzu können Sie fachkundige Beratung durch die Fachawälte für Baurecht o.ä. in Anspruch nehmen.
Ich wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg
Ihre Beatrix Schwebig