Ich werde oft gefragt, wie es möglich ist, als Staatsangehöriger eines Landes, das nicht Mitglied der EU ist, in Deutschland zu arbeiten. Diese Fragen wurde mir nicht nur von Arbeitssuchenden, sondern auch von deutschen Arbeitgebern gestellt. Es ist schwierig, hierauf eine pauschale Antwort zu geben, da jede Stadt ihre eigenen ausländerrechtlichen Regelungen haben kann, die zu den allgemeinen Regelungen hinzukommen.
Grundsätzliche Hinweise findet man beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Auslaenderrecht/03. Bereits die Startseite enthält wertvolle Hinweise und Links zu den notwendigen Anträgen. Danach muss man sich noch mit denVorgaben der jeweiligen Stadt, in der man arbeiten möchte, befassen.
Es gibt viele Institutionen und Personen, die Ihnen im Einzelfall weiterhelfen können. Gern kann ich, auf den Einzelfall bezogen, weitere Hinweise geben bzw. an mögliche Unterstützer verweisen.
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihre Beatix Schwebig