Anspruch auf Urlaub bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

By 10. September 2014 Gesetze / Richtlinien No Comments

Da die Sommerferien fast überall vorbei sind, hat  uns der Alltag  wieder und wir träumen vom nächsten Urlaub. Deshalb möchte ich auf ein Urteil das LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014, Pressemitteilung vom 04.08.2014, zum Thema Urlaubsanspruch hinweisen. Danach hat ein Mitarbeiter einer Arztpraxis auch nach Kündigung noch Anspruch auf seinen Urlaub bzw. Urlaubsentgelt, auch wenn er den Urlaub nicht beantragt hat und dieser aufgrund von Fristablauf verfallen ist. Der Arzt wurde erfolgreich zur Zahlung von Urlaubsgeld verklagt. Das Urlaubsgeld wurde nicht als Arbeitsentgelt angesehen, sondern als Schadensersatzanspruch, weil der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Arbeitnehmer die notwendige Erholung findet und seinen Urlaub nimmt.

Da dies ein Urteil eines Landesarbeitsgerichtes ist, ist zu anzunehmen, dass es Schule macht und auch für andere Arbeitsgerichte und Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. Deshalb mein Rat: Überwachen Sie die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter, stellen Sie zu Jahresende fest, wer noch welche Ansprüche hat und fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, den Resturlaub zu nehmen.

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