Monthly Archives: Juli 2014

Nicht vergessen: Vorsorgevollmacht erneuern

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Liebe Leser,

kürzlich war ich im Krankenhaus und hörte mit Interesse folgendem Frage-Antwort-Spiel zu:

„Haben Sie eine Vorsorgevollmacht?“ – „Ja.“ – „Haben Sie diese dabei?“ – „Nein.“

Dies erinnerte mich daran: Eine Vorsorgevollmacht sollte man nicht nur besitzen und ggf. dabei haben, man sollte sie auch gelegentlich aktualisieren.

Dabei ist es gleich, ob es sich um eine notarielle Vollmacht handelt, die bei der Bundesnotarkammer o.ä. hinterlegt wurde, oder ob sie nur als selbstgefertigte Volllmacht zuhause liegt: man sollte sie alle Jahre durch die Hinzufügung des aktuellen Datums und der eigenen Unterschrift aktualisieren. Damit dokumentieren wir, dass wir geprüft haben, ob diese Vollmacht noch unserer aktuellen Lebenssituation (Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung, Änderung der Lebenssituation etc.) gerecht wird und immer noch unserem Willen entspricht.

Es ist ein kurzer Moment, innezuhalten, um über unser Leben nachzudenken – und die Aktualisierung kann uns und unseren Nächsten im Notfall helfen.

Damit Sie immer gesund bleiben, erhalten Sie noch einen Link zu einem Heilmantra des Dalai Lama: http://www.youtube.com/watch?v=tcjDZRR0xTs

Und wer nicht daran glaubt: Es ist auch einfach mal entspannend, ihm zu zuhören.

Gern beantworte ich Ihre Fragen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag!

Ihre Beatrix Schwebig

Stornierung von Flügen durch Reisende: Geld zurück?

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Es ist Reisezeit und ein Urteil geistert durch die Medien: Bei Stornierung von Flugreisen durch den Kunden gibt es den vollen Flugpreis zurück.

Es wird viel über das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main Az: 2 – 24 S 152/13  berichtet. Was steht nun in diesem Urteil?
Das Landgericht gab dem Kläger recht, dass dieser bei einer von ihm verursachten Stornierung Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises hat.

Gegen wen ist dieses Urteil gerichtet?

Es gilt nicht nur für deutsche Airlines, sondern auch für alle Airlines, die von deutschen Flughäfen starten und hier ihre Tickets verkaufen. Im vorligenden Fall handelt es sich um eine italienische Airline, die ihren Sitz in Italien hat.

Inhalt des Urteils

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden sind diesem die personenbezogenen Kosten zurückzuerstatten, weil sie im Falle der Nichtinanspruchnahme des Fluges nicht anfallen. Es handelt sich dabei um Kosten für Steuern, Gebühren und Ähnliches. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht jedoch, dass der volle Flugpreis zurückzuerstatten sei, weil die Airline nicht nachgewiesen hat, dass der Platz leer geblieben ist.

Fazit

Bei einer Stornierung eines Fluges durch den Fluggast kann dieser zumindest die personenbezogenen Kosten wie Steuern und Gebühren zurückverlangen. Der Flugpreis selbst kann geltend gemacht werden, aber er wird nur dann zurückerstattet, wenn die Airline den Platz anderweitig verkauft hat.  Allerdings hat die Airline Anspruch auf Erstattung ihrer Bearbeitungskosten für die Stornierung. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden bleibt dieser nicht auf den gesamten Kosten des Tickets sitzen, sondern nur auf dem eigentlichen Flugpreis und eventuell den Bearbeitungskosten für die Stornierung.

Empfehlung

Trotz des Urteils sollte man sich die Stornierung eines Flugtickets überlegen, da im Regelfall immer Kosten für den Käufer anfallen werden. Wenn man den Flug jedoch stornieren muss, dann lohnt es sich, den Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, zumindest soweit es die flexiblen Kosten angeht, gegenüber der Airline geltend zu machen. Im Einzelfall sollte Sie ein Anwalt fachkundig beraten.

Einen wunderschönen, erholsamen Urlaub wünscht Ihnen

Beatrix Schwebig_DSC9877_verkleinert

Ihre Beatrix Schwebig

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